Sonntag, Oktober 10, 2010

Neue Funktechnologien im Haus: Heizkostenablesung per Funk

Neue Funktechnologien im Haus
In den letzten Jahren hat sich in der Immobilienbranche eine neue Entwicklung durchgesetzt: Mit Einführung der Funkablesung wurde die Erfassung und Übertragung von Verbrauchsdaten erheblich weiterentwickelt. Funk-Heizkostenverteiler erfassen, speichern und übertragen alle Verbrauchsdaten für die verbrauchsabhängige Abrechnung. Sie speichern den Verbrauch zur Monatsmitte, zum Monatsende und zum Stichtag. Ein integrierter Sender übermittelt die Werte zu diesen Tagen an eine Funkschnittstelle.
Während die Branche ein Loblied auf die Vorteile dieser Entwicklung singt, werden Nachteile gern verschwiegen. Auch wenn Mieter oder Eigentümer bei der Erfassung nicht mehr anwesend sein müssen, wächst die Belastung sehr wohl, wenn Menschen in Ralf Holtrup, Baubiologe und Mitglied bei Biolysa e.V., kommentiert die Probleme so: „Werden Daten gesendet, kann eine Sendeleistung bis max.10000 µW entstehen. Der Standart der Baubiologischen Messtechnik SBM 2008 sagt, dass bei Schlafplätzen eine extreme Auffälligkeit vorliegt, wenn Sie über 1000 µW liegt. Sensible Menschen sollten auf Techniken verzichten, von denen gepulste elektromagnetische Wellen ausgehen.“ Erfolgt jedoch die Übertragung durch ein Analog- oder ISDN-Modem, so gehe von dieser „kabelgeführten Übertragung“ keine Belastung in Richtung Hochfrequenz aus.
Das Landgericht Hamburg hat in einem Streitfall, bei dem die Anschaffung der neuen Technik aus Kostengründen erfolgen sollte, wie folgt geurteilt: In einem Beschluss vom 10.4.2008 wurde in zweiter Instanz der Versuch einer Vermieterin zurückgewiesen, ihrem Mieter Heizkostenverteiler mit Funktechnik aufzudrängen (Aktenzeichen: 334 S 1/08). Tenor: Die Vermieterin blieb die Begründung für ihre Behauptung schuldig, dass die neuen Geräte genauer messen würden. Die Richter entschieden deshalb, der Mieter müsse den Austausch allenfalls dann dulden, wenn die Vermieterin ihn von den Mehrkosten freihalte, die durch die neuen Geräte anfallen. Dies hatte die Vermieterin jedoch nicht angeboten.

Weiter Info zu Elektrosmog und Untersuchungen:
www.baubiologie-holtrup.de

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Wenn man es nur dadurch verhindern kann, die Strahlungsbomben aufgezwungen zu bekommen, weil noch nicht nachgewiesen werden kann, dass sie genauer messen - kommt die Industrie mit Sicherheit bald mit neuen Gutachten um das zu wiederlegen und schon bald gibt es kein Argument mehr um sich vor solchen Geräten zu schützen in dem man die Montage verweigert. "Schöne neue Welt"
Interessanter Blog:
Grüße - www.baubiologie-heute.de