Freitag, August 05, 2016

Wasserschaden in der Wohnung oder im Haus



 Tropfende Schläuche Spül- oder Waschmaschine oder undichte Anschlüsse an Abflüssen von Waschbecken oder Wannen haben viele schon erlebt. Und meist ist der Schaden gering, wenn der Schaden schnell bemerkt und repariert wird.

Aber wenn so etwas über längere Zeit unentdeckt bleibt, oder wenn dadurch in kurzer Zeit große Wassermengen austreten, dann kann schnell ein großes Problem entstehen.

Oft sickert das Wasser in den Bodenaufbau und man hat einen wirklich schwimmenden Estrich im wahrsten Sinne des Wortes. In der Folge verfärben sich oft die Wandflächen im Bereich der Randleisten bis etwa 50 cm über dem Boden, weil das Wasser den Putz durchfeuchtet und langsam in die Raumluft verdunstet. Oft ist das Ganze kombiniert mit Schimmelwachstum. Nicht selten wird der ganze Schaden erst erkannt, wenn der Schimmel sichtbar wächst oder es im Zimmer muffig riecht.

Das alles kann auch passieren, wenn es einen akuten Wasserschaden gibt, dessen Folgen nach dem Beheben der direkten Ursache aber nicht sachgerecht getrocknet werden, oder wenn die Trocknung erst nach einigen Tagen oder Wochen beginnt.

Die in den Bodenaufbau eingedrungene Wassermenge verteilt sich flächig in den Dämm- und Trennschichten unterhalb des Estrichs und durchfeuchtet diese mehr oder weniger stark. Schon nach drei Tagen ohne Trocknungsmaßnahmen kann es zu einem massiven Wachstum von Bakterien und Schimmelpilzen kommen. Muffige Gerüche, Anreicherungen von zum Teil gesundheitlich problematischen Stoffwechsel-Ausdünstungen und bedenkliche Mengen an Schimmelsporen in der Raumluft können die Folgen sein. Diese Stoffe gelangen in der Regel über die Randfugen zwischen Estrich und Wandflächen in die Räume.

 Schnelles Handeln ist deswegen angezeigt, man sollte nicht erwarten, dass die Feuchtigkeit von alleine abtrocknet. Sobald der Schaden erkannt ist, sollte man einen Sachverständigen konsultieren und  professionelles Trocknungsunternehmen oder einen Schimmelsanierer beauftragen, Sofortmaßnahmen einzuleiten.

Das Aufstellen von Entfeuchtungsgeräten aus dem Baumarkt ist in bewohnten Räumen keinesfalls ausreichend. Selbst umfassende Trocknungen allein sind oft nicht sachdienlich. Niemand kann ohne Eröffnung des Estrichs sicher sein, dass der Untergrund vollkommen getrocknet ist und es kann auch keiner behaupten, dass alle Mikroorganismen, die sich während der Feuchteeinwirkung entwickelt haben auch wieder vollständig verschwunden sind. In Leichtbauwänden können die rückwärtigen Plattenoberflächen noch vollständig verschimmelt sein und manche Materialien wie z.B. Porenbeton können komplett vollgesaugt und durchwachsen sein.

Es kommt oft vor, dass nach einer bloßen Trocknung ohne Entfernung der tatsächlich oder möglicherweise kontaminierten Baustoffe noch eine signifikante Schimmelbelastung der Raumluft vorliegt.

Gerade wenn eine Versicherung in den Fall eingeschaltet ist, sollte man sich auf eine Richtlinie (die VdS 3151) der Sachversicherer berufen, die in der Regel ein schriftlich ausgearbeitetes Konzept für die Sanierung und eine Erfolgskontrolle fordert. Die dort niedergelegten Verfahrensweisen sind auch nützlich für jede andere Sanierung eines Feuchteschadens.

Um den Erfolg solcher Maßnahmen nachzuweisen, sollte deshalb nach einem Wasserschaden, spätestens nach den Trocknungsmaßnahmen, ein Gutachter für Schimmelschäden eingeschaltet werden. Dabei sollte man sich nicht nur auf die Gutachter der Versicherungen oder jene der Sanierer oder Trockner verlassen. Unabhängige Gutachter sind in jedem Fall zu bevorzugen. Sie werden die Situation neutral und sachlich beurteilen und haben keine wirtschaftlichen Überlegungen im Hinterkopf.

Die Versicherer selbst haben eine Richtlinie herausgegeben. Auf diese Weise hat man auch bei evtl. Folgeschäden gute Karten und kann seine Ansprüche entsprechend überzeugend durchsetzen!"

Weitere Infos erhalten Sie bei www.baubiologie-holtrup.de