Feuchte-
und Schimmelschaden durch Überflutung, Überschwemmung und andere Wasserschäden
- man hat nicht nur den Schaden, sondern auch oft das Nachsehen!
Immer öfter
kommt es vor, dass durch Starkregen, sintflutartige Gewitter oder Rückstau aus
dem Abwasserkanal - wie aktuell im Münsterland Keller, Garagen oder sogar Erdgeschosse
überschwemmt werden.
Die Betroffenen
sind meist froh, wenn durch die Pumpen der Feuerwehren oder eigene Geräte das
Wasser schnell wieder aus den Räumen rausgepumpt werden kann.
Aber erst
danach gehen die wirklichen Probleme los: Man muss so schnell wie möglich
Trocknungsmaßnahmen einleiten, damit kein Schimmel wächst. Sanierungsfirmen sind
zu beauftragen und man muss sich ggf. mit den Versicherungen einigen, wer die
Kosten für die Behebung der Schäden und
alle Folgen übernimmt.
Wenn es sich
nur um Regenwasser handelte, dann hat man zunächst Glück, weil in solchem
Wasser keine Schadstoffe, Schmutz oder Keime enthalten sind. Wenn man schnell
genug fachkundige Hilfe holt, kann durchfeuchtetes Mauerwerk, Estrich und
anderes Baumaterial recht gut getrocknet werden und die Folgen sind
überschaubar.
Häufig finden
sich aber deutlich schlimmere Szenarien. Ralf Holtrup, langjähriger Baubiologe,
Schimmelsachverständiger und Betreiber einer Beratungsstelle des
Baubiologen-Vereins Biolysa, erläutert: "In Gebäude eindringendes
Oberflächenwasser oder aus Kanalanlagen kann stark mit Schadstoffen aus der
Umwelt und/oder Fäkalkeimen aus dem Abwasser belastet sein. So etwas lässt sich
nicht einfach trocknen. Sogar der bloße Umgang damit kann schon der Gesundheit
schaden. Deshalb müssen oft besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden -
Schutzkleidung, Luftfilterung und Flächendesinfektionen sind keine
Seltenheit." Schädliche Rückstände und Keime können auch innerhalb von
Leichtbauwänden und in anderen baulichen Hohlräumen zu finden sein. Unter
schwimmenden Estrichen ist oft die Trittschall- oder Wärmedämmschicht
vollständig kontaminiert. Dippold, der auch Vorsitzender von Biolysa ist,
weiter: "Viele Menschen führen die Sanierungsarbeiten in Eigenregie und
meist mit nicht geeigneten Geräten und Verfahren durch. Saniert wird in der
Regel nur der sichtbare Schaden. Deshalb sind die Ergebnisse oft nur
unbefriedigend. Häufig resultieren daraus dauerhafte Schimmelprobleme in den
betroffenen Räumen, zumindest verbleibt eine starke Geruchsbelästigung!"
Eine weitere
Quelle für dauerhafte Schäden oder Gesundheitsgefahren seien ungenügende
Sanierung im Auftrag von Versicherungen. Hier stünde absichtlich meist nur die
Behebung der sichtbaren Schäden im Vordergrund, weil so Geld gespart werden
kann. Unter dem Estrich, in Rohrschächten, innerhalb von Leichtbauwänden oder
hinter Vorwandkonstruktionen versteckte bzw. unsichtbare
Oberflächenkontaminationen mit Bakterien und Viren würden völlig
vernachlässigt.
Holtrup:
"Die Geschädigten freuen sich oft zunächst, dass die Versicherung
vermeintlich die Schäden so schnell beheben ließ und alles günstig reguliert
wurde.
Nach kurzer
Zeit gibt es aber häufig ständige Gesundheitsprobleme bei den Bewohnern bzw.
die oben erwähnten üblichen Folgen von nicht fachgerecht sanierten
Wasserschäden."
Das
Wichtigste bei Wasserschäden jeder Art sei immer die umfassende Begutachtung
der Ursachen, der gesamten Schäden sowie die Festlegung der notwendigen
Sanierungsmaßnahmen nach den Regeln der Technik unter Einbeziehung des
Gesundheitsschutzes der beteiligten Arbeiter, der Betroffenen und unbeteiligter
Dritter.
Nach jeder
Art von abgeschlossener Sanierung sollte immer eine sogenannte Freimessung,
d.h. eine Nachmessung von einem unabhängigen Sachverständigen gefordert werden.
Anderenfalls habe man weder als Versicherter noch als Auftraggeber von
Sanierungsarbeiten eine Möglichkeit, ggf. Mängel bei der Durchführung der
Arbeiten nachzuweisen und evtl. Schadensersatz
fordern zu können.
Weitere Infos und ggfs. Begutachtung: www.baubiologie-holtrup.de, Tel. 02581-784635
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